Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Immobilien Loibl

 

1. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf den uns erteilten Informationen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf/Vermietung bleiben vorbehalten.  

2. Der Auftraggeber (Mieter, Vermieter, Käufer, Verkäufer usw.) verpflichtet sich, alle Daten wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen und befreit uns hinsichtlich der Weitergabe von datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Der Auftraggeber haftet bei falschen Angaben für die entstandenen Schäden. 

3. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Weitergabe auch auszugsweise - an Dritte ohne unsere Zustimmung, haftet der Weitergebende für die volle Courtage, wenn ein Vertrag zustande kommt.  

4. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden. Zwischenverkauf und -vermie­tung bleiben vorbehalten.  

5. Unsere Provision für Nachweis oder Vermittlung beträgt:

3,57 % des Kaufpreises (inklusive 19 % MwSt.) Verkäuferprovision

3,57 % des Kaufpreises (inklusive 19 % MwSt.) Käuferprovision

3,57 % (inklusive 19 % MwSt.) des kapitalisierten Erbbauzinses für den Erbbaurechtsnehmer für ein von uns nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt.  

2,38 Nettokaltmieten (inklusive 19 % MwSt.) Mieterprovision bzw. Vermieterprovision

6. Die Provision nach Punkt 6 dieser Bedingungen wird ebenso fällig, falls über das nachgewiesene Objekt ein anderer als ursprünglich vorgesehenen, ein Vertrag abgeschlossen wird, der mit dem ursprünglichen vorgesehenen Vertrag wirt­schaftlich identisch ist.  

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist Ebersberg.  

8. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbestimmungen hierdurch unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die nichtige oder unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt.

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